Hallo liebe Clubmitglieder,
wir müssen den Mai-Clubabend um eine Woche
vorverlegen,
da am 14.Mai leider alle 3 Vorstände verhindert
sind.
Deshalb neuer Termin für den Club-Abend
ist
Dienstag, den o7.o5. 2024 !!
Im Sonnenhof in Mauerstetten wie gewohnt um 20:oo
Uhr.
Tageordnungspunkte: Vorschlag
zur Satzungsänderung
Anmeldung zur Ausfahrt Pfronten,
es stehen 20 Plätze zur Verfügung. Wer an diesem Termin verhindert
ist,
kann sich bis Donnerstag, o9.o5. 2024 bis 19:oo Uhr bei
mir
per Mail / WhatsApp oder telefonisch anmelden.
Liebe Grüße
Uschi
Neues Jahr
Neue Träume
Neue Abenteuer
Neue Visionen
Neue Anfänge
Neue Reiseziele
und immer daran denken
Das Glück ist
kein Geschenk --
nur ein Darlehen
Theodor Fontane
Euer Home-Page Pfleger Reinhard
Ab o8.02.2024 gibt es die neue
Camping Club Zeitung 2023 als PDF
zum Runterladen
( siehe rechte Spalte )
Hier ist das neue Jahresprogramm für 2024
auf der rechten Seite zum Runterladen als PDF
PS Leider muss ich immer wieder feststellen, das Kontaktdaten nicht mehr immer korrekt sind.
Deshalb meine Bitte, falls sich eure
Adresse,
Telefonnummer,
Handynummer
WOMO oder KFZ Kennzeichen
geändert haben teilt es mir bitte mit.
Danke Uschi
Liebe Clubmitglieder,
unser Jahresprogramm
2024 steht zum Download bereit.
Die Anmeldungen zu den Ausfahrten erfolgen an den angegebenen Clubabenden.
Anmeldungen per Telefon, E-Mail oder Whatsapp werden nach den persönlichen Anmeldungen am Clubabend in der Reihenfolge
des Eingangs eingetragen. Es gibt keine Vorab-Reservierungen!
Beispiel: Am Clubabend melden sich 15 Einheiten für eine Ausfahrt mit 20 möglichen Einheiten an, so können anschließend die restlichen 5
Plätze mit den sonstigen Anmeldungen aufgefüllt werden.
Wir bitten um euer Verständnis
Der Vorstand
Rezept für 2024
„Man nehme 12
Monate,
putze sie sauber von Neid, Bitterkeit,
Geiz, Pedanterie
und zerlege sie in 28, 30 oder 31
Teile,
so daß der Vorrat für ein Jahr
reicht.
Jeder Tag wird einzeln
angerichtet
aus 1 Teil Arbeit und 2 Teilen Frohsinn
und Humor.
Man füge 3 gehäufte Eßlöffel Optimismus
hinzu,
1 Teelöffel Toleranz, 1 Körnchen
Ironie
und 1 Prise
Takt.
Dann wird die Masse mit sehr viel Liebe
übergossen.
Das fertige Gericht schmücke man
mit
Sträußchen kleiner
Aufmerksamkeiten
und serviere es
täglich
mit
Heiterkeit.“
Katharina Elisabeth Goethe
Euer Home-Page Pfleger
Reinhard
Neue Rubrik Marktplatz
Die Rubrik Marktplatz steht für Verkäufe und Suche für Campingartikel der Clubmitglieder zur
Verfügung.
und so gehts :
Die Schaltfläche Gästebuch / Marktplatz
anwählen
rechts +
Marktplatz
anklicken
Nun kann in das Feld Nachricht
( kann beliebig vergrößert werden )
das "Angebot" oder die "Suche"
eingetragen werden.
Nun nur noch die Zahlen/Buchstaben des Captcha (Spam
Schutz-Code)
(Groß und klein - Schreibung beachten) eingeben.
Jetzt auf "Formular senden" klicken
!
Anm. Die Kästchen mit Stern sind Pflichtfächer
und das war's auch schon
Anfragen etc. an unseren Web-Master Reinhard Loos
" reinhardloos@web.de "
PS: An alle Stellplatznutzer, bitte sorgt dafür das euere Wohnwagen und Wohnmobile eine aktuelle TÜV Prüfplakette
haben!!!
Ich wünsche Euch mit diesem Zitat viel Spaß und einen guten Start
in die Campingsaison:
Wenn wir keine Fehler hätten,
würden wir nicht mit so großem Vergnügen
Fehler bei anderen entdecken.
Francois de La Rochefoucauld, 15.09.1613 - 17.04.1680, franz.
Schriftsteller
1. Vorsitzender
Rudi Rabl
Tel.: 08341 9610658
Mobil: 0151 62950620
2. Vorsitzende/Schriftführerin
Uschi Echtler
Tel.: 08341 9727433
Mobil: 0170 4833294
3. Vorsitzende/Kassenwartin
Manuela Höbel
Tel.: 08341 100861
Mobil: 0174 5816163 neu
Platzwart
Friedrich "Fritz" Antoni
Mobil: 017647303323
Kassenprüfer
Reinhard Loos
Irmgard Osterried
Corona-Regeln in Bayern
Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor
Weihnachten ausgesprochen. "Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte er am Sonntag nach den Beratungen. "Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr
machen, sondern konsequent handeln", betonte der CSU-Vorsitzende.
Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.
- Kontaktbeschränkungen: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre
ausgenommen.
- Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier
über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14
Jahren bedeutet". Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
- An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten
bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
- Landesweite Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
- Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine
erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf, medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall,
zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen
(24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
- Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben, kündigte Ministerpräsident
Söder an.
- Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
- Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen - im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und
ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen,
ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für
Labortätigkeiten oder Prüfungen.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
- Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine
Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen
Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
- Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an
Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung
erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
- Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
- "Kleiner Grenzverkehr" wird ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und
quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad möglich).
- Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen (der wird nur
zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal wöchentlich
einen Coronatest.
- Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit
genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.
Mehr zur Corona-Lage in Bayern
Surftipp: Corona-Regeln für Weihnachten: Wie viele Personen zusammen feiern dürfen
Die Camping-Club Zeitungen der Jahre
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