Corona-Regeln in Bayern
Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor
Weihnachten ausgesprochen. "Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte er am Sonntag nach den Beratungen. "Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr
machen, sondern konsequent handeln", betonte der CSU-Vorsitzende.
Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.
- Kontaktbeschränkungen: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre
ausgenommen.
- Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier
über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen
Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14
Jahren bedeutet". Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
- An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten
bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
- Landesweite Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
- Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine
erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf, medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall,
zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen
(24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
- Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben, kündigte Ministerpräsident
Söder an.
- Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
- Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen - im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und
ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen,
ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für
Labortätigkeiten oder Prüfungen.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
- Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine
Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen
Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
- Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an
Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung
erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
- Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
- "Kleiner Grenzverkehr" wird ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und
quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad möglich).
- Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen (der wird nur
zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal wöchentlich
einen Coronatest.
- Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit
genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.
Mehr zur Corona-Lage in Bayern
Surftipp: Corona-Regeln für Weihnachten: Wie viele Personen zusammen feiern dürfen
Corona-Regeln in
Bayern
Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor Weihnachten ausgesprochen. "Corona ist außer Kontrolle geraten",
warnte er am Sonntag nach den Beratungen. "Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln", betonte der CSU-Vorsitzende.
Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere
Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.
- Kontaktbeschränkungen: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf
Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
- Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland
werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern
und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - "auch wenn dies mehr als zwei
Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet". Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch
- für Silvester und Neujahr gelten
dagegen keine Sonderregelungen.
- An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei
Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf
vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
- Landesweite Ausgangsbeschränkung:
Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen
Gründen möglich.
- Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21
Uhr und 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf,
medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall, zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen
zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
- Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben,
kündigte Ministerpräsident Söder an.
- Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf
decken.
- Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen - im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios,
Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
- Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen
Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen,
mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen.
- Freizeit- und Kultureinrichtungen
aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
- Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig
verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre
Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder
(CSU).
- Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in
den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und
der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
- Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
- "Kleiner Grenzverkehr" wird
ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es
bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad
möglich).
- Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege-
und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen
(der wird nur zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal
wöchentlich einen Coronatest.
- Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem
Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.
Mehr zur Corona-Lage in Bayern
Surftipp: Corona-Regeln für Weihnachten: Wie viele Personen zusammen feiern
dürfen
Bitte immer
die Hygiene und Vorsichtsmaßnahmen beachten
© Reinhard
ACHTUNG! Corona-Virus-Pandemie
Wenn wir alle Vorsichts- und Hygienemaßnahmen einhalten, können wir uns etwas schützen – einen 100-prozentigen Schutz gibt es
nicht.
Einhalten der Hygienemaßnahmen werden uns helfen, die Krise zu überstehen.
Bleibt gesund!
Euer Rudi
im Namen des Vorstands Campingclub Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.
Vorsichtsmaßnahmen:
Infektion vorbeugen.
Die 10 wichtigsten Hygienemaßtipps:
- Regelmäßig Händewaschen – beim nach Hause kommen, vor und während des Kochens, vor Mahlzeiten, nach dem Besuch der Toilette, nach dem
Naseputzen, Husten oder Niesen, nach dem Kontakt mit Erkrankten oder Tieren
- Hände gründlich waschen – mind. 20–30 Sekunden mit Seife unter fließendem Wasser
- Hände aus dem Gesicht fernhalten
- Richtig husten und nießen – am besten in eine Taschentuch oder in die Armbeuge
- Abstand halten: zu Hause auskurieren; Körperkontakte vermeiden; persönliche Gegenstände wie Handtücher oder Trinkgläser nicht
gemeinsam benutzen
- Wunden schützen
- Auf ein sauberes Zuhause achten – insbesondere Bad und Küche
- Lebensmittel hygienisch behandeln: gut gekühlt aufbewahren; Kontakt zu rohen Tierprodukten mit roh verzehrten Lebensmitteln vermeiden;
Fleisch auf mind. 70 Grad erhitzen und Obst und Gemüse gründlich waschen
- Geschirr und Wäsche heiß waschen mit mind. 60 Grad
- Regelmäßig lüften der geschlossenen Räume
Bei Verdacht auf Infektion:
Personen, die persönlichen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, sollten sich unverzüglich und
unabhängig von Symptomen mit dem zuständigen Gesundheitsamt in Verbindung setzen, einen Arzt kontaktieren oder die 116117
anrufen – und zu Hause bleiben !
Eine Corona-Infektion äußert sich durch grippeähnliche Symptome, wie trockener Husten, Fieber, Schnupfen und Abgeschlagenheit. Auch
über Atemprobleme, Halskratzen, Kopf- und Gliederschmerzen, Übelkeit, Durchfall sowie Schüttelfrost wurde berichtet.
© Rudi Rabl
Hallo liebe Mitglieder und Freunde des Camping-Club-Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.
Die Camping-Club-Zeitung 2019
steht ab sofort als PDF-Datei zum Download bereit.
Viel Spaß und Freude beim Lesen
wünschen die Verfasser und die Vorstandschaft
siehe rechte Seite unterhalb des "DSGVO Buttons"
© Reinhard
Hallo liebe Mitglieder und Freunde des Camping-Club-Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.
Hier ist das neue Programm der Club-Aktivitäten und Ausfahrten 2020
Die Camping-Club Zeitungen der Jahre
2014 - 2019
und das Jahresprogramm 2020
sind auch als PDF zum
Runterladen
hier
rechts
verfügbar !
© Reinhard