Camping-Club Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.
Camping-Club Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.

Liebe Clubmitglieder,

 Jahresabschlussfeier ist am 8. Dezember.

 

Beginn der Feier ist um 12 Uhr, Einlass ab 11.30 Uhr. Es wird ein 3-Gänge-Menü mit abschließendem Kaffee zum Preis von 10 € pro Person angeboten, Kinder bis 12 Jahre sind kostenfrei und erhalten ein Kindermenü.

Wir wünschen uns zahlreiches Erscheinen.

 

 

Im Anhang findet ihr die Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am 14. Januar 2025.

Zudem hängt die neue, überarbeitete Fassung der geplanten Satzungsänderung an dieser Mail. Wir bitten euch, diese genau zu lesen und am Clubabend bzw. bei der JHV zu diskutieren.

 

Bis bald

Uschi

 

Einladung

 

Der Camping-Club Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.   lädt seine Mitglieder zur

Jahreshauptversammlung

 

am Dienstag, 14. Januar 2025, um 20 Uhr

in das Vereinslokal Sonnenhof, Mauerstetten.

 

Tagesordnung:

 1.    Feststellung der Anwesenheit und des Stimmrechts

 2.    Bericht des 1. Vorsitzenden

 3.    Bericht des Schatzmeisters

 4.    Bericht der Kassenprüfer

 5.    Entlastung des Vorstands

 6.    Satzungsänderung

 7.    Anträge

 8.    Ehrung langjähriger Mitglieder

 9.    Ehrung Vereinsmeisterschaft 2024

10.    Neuwahl

11.    Verschiedenes

 

Gemäß Satzung ist die Mitgliederversammlung unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, es wird trotzdem um zahlreiches Erscheinen gebeten.

 

Anträge zur Jahreshauptversammlung 2025 müssen spätestens zum

15. Dezember 2024 schriftlich beim Vorstand eingegangen sein.

Später eingereichte Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

 

Mit freundschaftlichen Grüßen

 

Rudi Rabl, 1. Vorsitzender

Satzungsänderung

Vergütung Vorstand und Ehrenmitglieder,
Kostenerstattung für Kinder/Jugendliche

 

Bei der Jahreshauptversammlung im Februar 2024 wurde beschlossen, dass dem Vorstand sein Aufenthalt bei Ausfahrten erstattet wird. Ebenso sollen die Kosten für die Reiseleitung übernommen werden.

Diese Formulierung ist missverständlich und leider auch so nicht finanzierbar.

Wir schlagen deshalb vor, eine neue Regelung zu erstellen und diese in die Satzung mit aufzunehmen. Beschrieben werden soll die Aufwandsentschädigung für Vorstände, Platzwart und Kassenprüfer.

Auch die Regelung, wie mit den Freibeträgen für Ehrenmitglieder zu verfahren ist, und wie die Kostenerstattung bei Ausfahrten für Kinder und Jugendliche geregelt wird, sollen mit in die Satzung aufgenommen werden.

Über diese Satzungsänderung muss bei der Jahreshauptversammlung im Januar 2025 abgestimmt werden.

Im Falle der Zustimmung wird der Vorschlag zur Änderung der Satzung dem zuständigen Amtsgericht/Registergericht Kaufbeuren zur Genehmigung übermittelt.

Nach dessen Freigabe tritt die neue Satzung in Kraft.

 

 

Vorschlag

 

Neue Paragrafen 15 bis 17

 

§ 15 Aufwandsentschädigung Vorstände, Platzwart, Beisitzer:

  • Den Vorstandsmitgliedern soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Jahresbeitrages plus der Mietgebühr für den Stellplatz erstattet werden.
  • Andere entstehende Kosten werden den Vorstandsmitgliedern nach Rechnung erstattet (z.B. Porto, Briefpapier etc.).
  • Dem Platzwart soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe des Jahresbeitrages plus der Mietgebühr für den Stellplatz erstattet werden.
  • Andere entstehende Kosten (Benzin und Öl für Rasenmäher, Wartungskosten Rasenmäher etc.) werden dem Platzwart nach Rechnung erstattet.
  • Den Kassenprüfern soll eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 25% der Vorstandsentschädigung erstattet werden.

 

§ 16 Ehrenmitglieder

Ehrenmitglieder und ihr Partner sind beitragsfrei und zur kostenlosen Inanspruchnahme von 3 mal 2 Übernachtungsgebühren berechtigt. Das heißt, bei den ersten drei Teilnahmen des Ehrenmitglieds an Ausfahrten übernimmt der Campingclub jeweils zwei Übernachtungsgebühren (max. 6 Übernachtungsgebühren/Jahr). Eine Barauszahlung gibt es nicht.

 

§ 17 Kinder

  • Die Regelung für die Kostenerstattung bei ­Kindern ist wie folgt:
  • Kinder bis zum 6. Geburtstag frei
  • Kinder bis zum 16. Geburtstag 50% Kostenerstattung
  • Kinder ab dem 16. Geburtstag keine Kostenerstattung.

Bisheriger Paragraf 15 wird zu Paragraf 18.

 

Hallo liebe Clubmitglieder,

 

Aus organisatorischen Gründen müssen wir den Termin der

JHV 2025 vorverlegen.

 

Neuer Termin für die Jahreshauptversammlung 2025

ist Dienstag, der   14. Januar 2025

 

Liebe Grüße

Uschi

Heiterkeit

und    Frohsinn

sind die Sonne,

unter der alles gedeiht.

Jean Paul
 

und immer daran denken

 

Das Glück ist

kein Geschenk  --

nur ein Darlehen

                                                                       Theodor Fontane

Euer Home-Page Pfleger  Reinhard 

Ab  o8.02.2024  gibt es die neue Camping Club Zeitung 2023 als PDF

zum Runterladen

( siehe rechte Spalte )

Hier ist das neue Jahresprogramm für 2024

                                                                                    auf der rechten Seite zum Runterladen als PDF 

PS  Leider muss ich immer wieder feststellen, das Kontaktdaten nicht mehr immer korrekt sind.

Deshalb meine Bitte, falls sich eure

Adresse,

Telefonnummer,

Handynummer

WOMO   oder  KFZ  Kennzeichen

geändert haben teilt es mir bitte mit.

 

Danke Uschi

 

               

Liebe Clubmitglieder,

 

unser  Jahresprogramm 2024  steht zum Download bereit.

Die Anmeldungen zu den Ausfahrten erfolgen an den angegebenen Clubabenden.

Anmeldungen per Telefon, E-Mail oder Whatsapp werden nach den persönlichen Anmeldungen am Clubabend in der Reihenfolge des Eingangs eingetragen. Es gibt keine Vorab-Reservierungen!

 

Beispiel: Am Clubabend melden sich 15 Einheiten für eine Ausfahrt mit 20 möglichen Einheiten an, so können anschließend die restlichen 5 Plätze mit den sonstigen Anmeldungen aufgefüllt werden.

 

Wir bitten um euer Verständnis

Der Vorstand

 

 

Rezept für  2024

 

 

„Man nehme 12 Monate,

putze sie sauber von Neid, Bitterkeit, Geiz, Pedanterie

und zerlege sie in  28, 30 oder 31 Teile,

so daß der Vorrat für ein Jahr reicht.

Jeder Tag wird einzeln angerichtet

aus 1 Teil Arbeit und 2 Teilen Frohsinn und Humor.

Man füge 3 gehäufte Eßlöffel Optimismus hinzu,

1 Teelöffel Toleranz,  1 Körnchen Ironie

und  1 Prise Takt.

Dann wird die Masse mit sehr viel Liebe übergossen.

Das fertige Gericht schmücke man mit

Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten

und serviere es täglich

mit Heiterkeit.“

 

 Katharina Elisabeth Goethe

 

 

Euer Home-Page Pfleger

Reinhard  

 

 

Neue Rubrik Marktplatz

 

Die Rubrik Marktplatz steht für Verkäufe und Suche für Campingartikel der Clubmitglieder zur Verfügung.

 

und so gehts :

Die Schaltfläche  Gästebuch / Marktplatz  anwählen

 rechts   + Marktplatz

anklicken

Nun kann in das Feld  Nachricht   ( kann beliebig vergrößert werden

das  "Angebot"  oder  die  "Suche"  eingetragen werden.

 

Nun nur noch die Zahlen/Buchstaben des Captcha  (Spam Schutz-Code)

(Groß und klein - Schreibung beachten)   eingeben.

 

Jetzt auf  "Formular senden"  klicken !

Anm. Die Kästchen mit Stern sind Pflichtfächer

 

und das war's auch schon

 

Anfragen etc. an unseren Web-Master Reinhard Loos

" reinhardloos@web.de "

 

PS: An alle Stellplatznutzer, bitte sorgt dafür das euere Wohnwagen und Wohnmobile eine aktuelle TÜV Prüfplakette haben!!!

Ich wünsche Euch mit diesem Zitat viel Spaß und einen guten Start

in die  Campingsaison:


Wenn wir keine Fehler hätten,

würden wir nicht mit so großem Vergnügen

Fehler bei anderen entdecken.


Francois de La Rochefoucauld, 15.09.1613 - 17.04.1680, franz. Schriftsteller
 

1. Vorsitzender

Rudi Rabl

Tel.: 08341 9610658

Mobil: 0151 62950620

 

2. Vorsitzende/Schriftführerin

Uschi Echtler

Tel.:   08341 9727433

Mobil:  0170 4833294

 

3. Vorsitzende/Kassenwartin

Manuela Höbel

Tel.: 08341 100861

Mobil: 0174 5816163    neu

 

Platzwart

Friedrich "Fritz" Antoni

Mobil: 017647303323

 

Kassenprüfer

Reinhard Loos

Irmgard Osterried

Corona-Regeln in Bayern

Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor Weihnachten ausgesprochen. "Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte er am Sonntag nach den Beratungen. "Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln", betonte der CSU-Vorsitzende.

Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.

  • Kontaktbeschränkungen: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet". Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Landesweite Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
  • Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf, medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall, zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
  • Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben, kündigte Ministerpräsident Söder an.
  • Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen - im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
  • Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
  • Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
  • "Kleiner Grenzverkehr" wird ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad möglich).
  • Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen (der wird nur zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest.
  • Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.

Mehr zur Corona-Lage in Bayern

Surftipp: Corona-Regeln für Weihnachten: Wie viele Personen zusammen feiern dürfen

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