Camping-Club Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.
Camping-Club Kaufbeuren/Ostallgäu e.V.

Hallo liebe Mitglieder

 

 

 

Noch eine wichtige Info:

 

Der Clubabend im   September   muss leider ausfallen,

da der gesamte Vorstand wieder mal im Urlaub ist.

               

Liebe Clubmitglieder,

 

unser  Jahresprogramm 2023  steht zum Download bereit.

Die Anmeldungen zu den Ausfahrten erfolgen an den angegebenen Clubabenden.

Anmeldungen per Telefon, E-Mail oder Whatsapp werden nach den persönlichen Anmeldungen am Clubabend in der Reihenfolge des Eingangs eingetragen. Es gibt keine Vorab-Reservierungen!

 

Beispiel: Am Clubabend melden sich 15 Einheiten für eine Ausfahrt mit 20 möglichen Einheiten an, so können anschließend die restlichen 5 Plätze mit den sonstigen Anmeldungen aufgefüllt werden.

 

Wir bitten um euer Verständnis

Der Vorstand

 

Ab 14.02.2023  gibt es die neue Camping Club Zeitung 2022 als PDF zum Runterladen

( siehe rechte Spalte )

 

 

Rezept für  2023

 

 

„Man nehme 12 Monate,

putze sie sauber von Neid, Bitterkeit, Geiz, Pedanterie

und zerlege sie in  28, 30 oder 31 Teile,

so daß der Vorrat für ein Jahr reicht.

Jeder Tag wird einzeln angerichtet

aus 1 Teil Arbeit und 2 Teilen Frohsinn und Humor.

Man füge 3 gehäufte Eßlöffel Optimismus hinzu,

1 Teelöffel Toleranz,  1 Körnchen Ironie

und  1 Prise Takt.

Dann wird die Masse mit sehr viel Liebe übergossen.

Das fertige Gericht schmücke man mit

Sträußchen kleiner Aufmerksamkeiten

und serviere es täglich

mit Heiterkeit.“

 

 Katharina Elisabeth Goethe

 

 

Euer Home-Page Pfleger

Reinhard  

 

 

Neue Rubrik Marktplatz

 

Die Rubrik Marktplatz steht für Verkäufe und Suche für Campingartikel der Clubmitglieder zur Verfügung.

 

und so gehts :

Die Schaltfläche  Gästebuch / Marktplatz  anwählen

 rechts   + Marktplatz

anklicken

Nun kann in das Feld  Nachricht   ( kann beliebig vergrößert werden

das  "Angebot"  oder  die  "Suche"  eingetragen werden.

 

Nun nur noch die Zahlen/Buchstaben des Captcha  (Spam Schutz-Code)

(Groß und klein - Schreibung beachten)   eingeben.

 

Jetzt auf  "Formular senden"  klicken !

Anm. Die Kästchen mit Stern sind Pflichtfächer

 

und das war's auch schon

 

Anfragen etc. an unseren Web-Master Reinhard Loos

" reinhardloos@web.de "

 

PS: An alle Stellplatznutzer, bitte sorgt dafür das euere Wohnwagen und Wohnmobile eine aktuelle TÜV Prüfplakette haben!!!

Ich wünsche Euch mit diesem Zitat viel Spaß und einen guten Start

in die  Campingsaison:


Wenn wir keine Fehler hätten,

würden wir nicht mit so großem Vergnügen

Fehler bei anderen entdecken.


Francois de La Rochefoucauld, 15.09.1613 - 17.04.1680, franz. Schriftsteller
 

1. Vorsitzender

Rudi Rabl

Tel.: 08341 9610658

Mobil: 0151 62950620

 

2. Vorsitzende/Schriftführerin

Uschi Echtler

Tel.:   08341 9727433

Mobil:  0170 4833294

 

3. Vorsitzende/Kassenwartin

Manuela Höbel

Tel.: 08341 100861

Mobil: 0176 24527497

 

Platzwart

Friedrich "Fritz" Antoni

Mobil: 017647303323

 

Kassenprüfer

Reinhard Loos

Irmgard Osterried

Corona-Regeln in Bayern

Angesichts stark steigender Corona-Zahlen hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder schon vor dem Corona-Gipfel von Bund und Ländern für einen bundesweiten Lockdown noch vor Weihnachten ausgesprochen. "Corona ist außer Kontrolle geraten", warnte er am Sonntag nach den Beratungen. "Die Lage ist eigentlich wieder 5 vor 12. Deswegen wollen wir keine halben Sachen mehr machen, sondern konsequent handeln", betonte der CSU-Vorsitzende.

Schon seit dem 9. Dezember gelten zudem strengere Corona-Maßnahmen in Bayern. Auch der Katastrophenfall wurde erneut ausgerufen.

  • Kontaktbeschränkungen: "Private Zusammenkünfte" werden auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, jedoch in jedem Fall auf maximal fünf Personen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen.
  • Weihnachten, also vom 24. bis 26. Dezember werden mehr Kontakte möglich. In Abhängigkeit vom jeweiligen Infektionsgeschehen im Bundesland werden in dieser Zeit Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zulassen. Hinzu kommen Kinder bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis, also von Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, außerdem Verwandten in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen - "auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet". Für die Zeit ab dem 27. Dezember und damit ausdrücklich auch für Silvester und Neujahr gelten dagegen keine Sonderregelungen.
  • An Silvester gilt eine Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten und maximal 5 Personen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird generell verboten. Am Silvestertag und Neujahrstag gelten bundesweit ein An- und Versammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot auf vielbesuchten Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden.
  • Landesweite Ausgangsbeschränkung: Es gilt eine bayernweite Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist daher nur noch mit triftigen Gründen möglich.
  • Nächtliche Ausgangssperre: In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von mehr als 200 galt bislang zwischen 21 Uhr und 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre. Da das Land nun aber insgesamt über diesem Wert liege, werde man das jetzt "für ganz Bayern machen", sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Sonntag. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus folgenden Gründen zulässig: Beruf, medizinischer / veterinärmedizinischer Notfall, zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender, Handlungen zur Versorgung von Tieren, an den Weihnachtstagen (24.-26. Dezember) gilt als Ausnahmegrund auch die Teilnahme an einem Gottesdienst.
  • Schulen und Kitas bleiben ab 16. Dezember in ganz Bayern geschlossen. Es werde dann Distanzunterricht und zudem Notbetreuungs-Möglichkeiten geben, kündigte Ministerpräsident Söder an.
  • Geschäfte werden vom 16. Dezember bis 10. Januar geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Schließen müssen auch Friseure, die bisher noch ihre Dienste anbieten dürfen - im Gegensatz zu Kosmetik- oder Tattoo-Studios, Massagepraxen und ähnliche Dienstleistungsbetriebe, die längst geschlossen sind.
  • Veranstaltungen: Veranstaltungen bleiben untersagt, touristische Übernachtungsangebote verboten. Auch Bibliotheken und Archive (ausgenommen Hochschulbibliotheken) schließen, ebenso Volkshochschulen und vergleichbare Angebote (Ausnahme: digitale Angebote). Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen, mit Ausnahmen beispielsweise für Labortätigkeiten oder Prüfungen.
  • Freizeit- und Kultureinrichtungen aller Art sowie die Gastronomie müssen geschlossen bleiben.
  • Reisen: Wintersportler und andere Tagestouristen, die auch nur kurz in ein Corona-Risikogebiet im Ausland reisen, müssen in Bayern künftig verpflichtend in Quarantäne. Eine Ausnahmeregelung für Aufenthalte unter 24 Stunden soll nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe gelten, insbesondere Arbeit, Schule, Arztbesuche, familiäre Angelegenheiten und Geschäfte des täglichen Bedarfs. Auch bei Tagesausflügen nur zum Skifahren greife künftig die normale Quarantänepflicht, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU).
  • Maskenpflicht besteht vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen, an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
  • Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol ist in der Öffentlichkeit untersagt.
  • "Kleiner Grenzverkehr" wird ausgesetzt: In der Einreisequarantäneverordnung werden Erleichterungen gestrichen, die es bisher jedem ermöglichte, bis zu 24 Stunden test- und quarantänefrei ins Ausland oder aus dem Ausland nach Deutschland zu reisen. Ausgenommen sind Pendler und Familienbesuche (nur 1. und 2. Grad möglich).
  • Striktere Regeln in Altenheimen und Seniorenresidenzen, Pflege- und Behinderteneinrichtungen: Jeder Bewohner darf höchstens einen Besucher pro Tag empfangen (der wird nur zugelassen, wenn er einen aktuellen negativen Coronatest nachweisen kann); Betreten der Einrichtungen nur mit FFP2-Maske; alle Beschäftigten der Einrichtungen machen mindestens zweimal wöchentlich einen Coronatest.
  • Home-Office: Bei jedem staatlichen Dienstposten, der mindestens zu 50 % für Homeoffice geeignet ist, muss Homeoffice grundsätzlich in vollem Umfang der individuellen Arbeitszeit genehmigt werden, wenn der Beschäftigte Homeoffice wünscht und über die notwendige technische Infrastruktur verfügt.

Mehr zur Corona-Lage in Bayern

Surftipp: Corona-Regeln für Weihnachten: Wie viele Personen zusammen feiern dürfen

Die Camping-Club Zeitungen der Jahre

2014  -  2022

 

 

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